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Eine Aufgabe des Stadtjugendrings ist es, Fördergelder der Stadt Amberg an die Mitgliedsverbände auszuschütten.

Hierfür wurden Förderrichtlinien erarbeitet und von der Vollversammlung verabschiedet.

Hier finden Sie die Richtlinien zum Nachlesen sowie die Antragsformulare.

Die Geschäftsstelle berät jederzeit gerne und bietet Unterstützung bei der Antragsstellung. Wir freuen uns auf Anfragen!

Antragsfrist für alle Förderungen 2023: 30. November (Eingang beim SJR)

Antragsfrist Grundförderung 2024: 31. März 2024

Förderrichtlinien:

Die Förderrichtlinien regeln die Ausschüttung der Fördergelder.

Grundförderung / Vereinsmeldung

Die Grundförderung soll den Verband in die Lage versetzen, Jugendarbeit leisten zu können und die Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Jeder Mitgliedsverband des SJR hat hierauf Anspruch, der regelmäßige, aktive Jugendarbeit nachweisen kann.

Förderung von Aktionen

Die Maßnahme muss den Charakter außerschulischer Jugendarbeit besitzen und die Möglichkeit bieten, das Gruppenverhalten zu fördern und gemeinsame Erlebnisfelder zu schaffen. Sie soll durch sinnvolle Programmgestaltung Anregungen und Hilfen für die eigene Bildungsarbeit und Freizeitgestaltung geben.
Förderfähige Maßnahmen können beispielsweise sein: Zeltlager; Wander- und Radtouren, Freizeiten in Jugendherbergen, Jugendhäusern oder in gleichwertigen
Einrichtungen, Seminare, Workshops und andere Bildungsveranstaltungen, Tagesfahrten mit Programm.

Bezuschussung bei der Beschaffung von Material und Gerät

Die im SJR zusammen geschlossenen Verbände und Vereine sollen über geeignete Geräte und Materialien verfügen, um ihre pädagogische Arbeit wirkungsvoll und erfolgreich zu gestalten.

Förderung von Projekten

Das Motto für Projektförderungen 2024/2025 wird in der Frühjahrsvollversammlung vorgestellt.

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