Antrag auf Förderung einer Aktion in der Jugendarbeit
Bitte beachte die Antragsfrist: 30.11.!

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Ansprechpartner für diesen Antrag
Kontaktdaten im Falle von Rückfragen
Wird eine Vorabförderung benötigt?
Möglichkeit der Vorabförderung: Nach Bewilligung des Förderantrags werden 75% der Fördersumme bereits vor der Veranstaltung überwiesen. Die Restsumme wird nach der Veranstaltung ausgezahlt, sobald die nötigen Unterlagen eingereicht wurden. Achtung: Spätestens 4 Wochen nach Ende der Aktion muss eine Abschlussabrechnung (Nachweis des Defizits) und eine Liste tatsächlicher Teilnehmer (sofern verändert) nachgereicht werden. Erst dann werden die Mittel ausgeschüttet.
Anzahl der Teilnehmer*innen aus AM/AS
Anzahl der Betreuer*innen aus AM/AS
Kosten (Einnahmen/Ausgaben/Defizit)
Hiermit bestätige ich, alle nötigen Anlagen einzureichen
Wir benötigen: Liste mit Name, Vorname, Wohnort und Alter der Teilnehmer*innen und Betreuer*innen; Beschreibung der Aktion mit Programm und Ort; Finanzkalkulation; Rechnungen / Belege
Bankverbindung für die Überweisung der Fördermittel
Abweichende Bankverbindung:
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben!
Mir ist bekannt, dass die Förderungen zweckgebunden für die Jugendarbeit eingesetzt werden müssen.
Ausgeschüttete Mittel müssen binnen 4 Wochen an den SJR zurück überwiesen werden, sofern der Fördergrund entfallen ist (z.B. weniger Defizit als erwartet, Maßnahme entfallen, usw.)