Antrag auf Förderung einer Aktion in der Jugendarbeit
Bitte beachte die Antragsfrist: 30.11.!

Ansprechpartner für diesen Antrag
Kontaktdaten im Falle von Rückfragen
Wird eine Vorabförderung benötigt?
Möglichkeit der Vorabförderung: Nach Bewilligung des Förderantrags werden 75% der Fördersumme bereits vor der Veranstaltung überwiesen. Die Restsumme wird nach der Veranstaltung ausgezahlt, sobald die nötigen Unterlagen eingereicht wurden. Achtung: Spätestens 4 Wochen nach Ende der Aktion muss eine Abschlussabrechnung (Nachweis des Defizits) und eine Liste tatsächlicher Teilnehmer (sofern verändert) nachgereicht werden. Erst dann werden die Mittel ausgeschüttet.
Anzahl der Teilnehmer*innen aus AM/AS
Anzahl der Betreuer*innen aus AM/AS
Kosten (Einnahmen/Ausgaben/Defizit)
Hiermit bestätige ich, alle nötigen Anlagen einzureichen
Wir benötigen: Liste mit Name, Vorname, Wohnort und Alter der Teilnehmer*innen und Betreuer*innen; Beschreibung der Aktion mit Programm und Ort; Finanzkalkulation; Rechnungen / Belege
Bankverbindung für die Überweisung der Fördermittel
Abweichende Bankverbindung:
Ab dem 05. Oktober 2025 kann eine Überweisung nur bei exakter Übereinstimmung von Empfängername und IBAN sichergestellt werden. Bitte daher Daten genau prüfen!
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben!
Mir ist bekannt, dass die Förderungen zweckgebunden für die Jugendarbeit eingesetzt werden müssen.
Ausgeschüttete Mittel müssen binnen 4 Wochen an den SJR zurück überwiesen werden, sofern der Fördergrund entfallen ist (z.B. weniger Defizit als erwartet, Maßnahme entfallen, usw.)