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Der Verleih des Rollstuhl-Parcours ist kostenlos!

Wir prüfen die Verfügbarkeit und melden uns per Mail bei Ihnen.
Der SJR stellt sein Verleih-Angebot seit 2023 nur noch folgenden Gruppen zur Verfügung: – einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (z.B. die Mitgliedsvereine und Verbände in den Stadt- und Kreisjugendringen, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, siehe auch www.blja.bayern.de) – Wenn Verleihgegenstände zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB Vlll genutzt werden (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__11.html) (z.B. Kindergärten, Jugendorganisationen von Vereinen und Verbänden). Für andere Zwecke kann das Material aus steuerlichen Gründen nicht verliehen werden. Durch Auswahl der Checkbox bestätigen Sie das Vorliegen der Voraussetzungen.

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