Categories:

Einmal durch die Altstadt von Amberg hüpfen? Hier ist das möglich!

Auch der Verleih der Hüpfburg findet nur noch an folgende Zielgruppen statt:

  • Mitgliedsverbände des SJR
  • Einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (z.B. Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Verbände der freien Wohlfahrpflege, siehe auch www.blja.bayern.de)
  • Wenn Verleihgegenstände zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit gem. §11 SGB VIII genutzt werden (siehe https://www.gesetze-im-internet-de/sgb_8/_11.html) (z.B. Kindergärten, Jugendorganisationen von Vereinen und Verbänden)

Die Verleihgebühr für die Hüpfburg beträgt 100,00 €.

Verleihbedingungen:

Interesse?

Anfragen bitte telefonisch (09621 / 10 17 20) , per Mail (stadtjugendring@amberg.de) oder über das Kontaktformular, wir melden uns dann schnellstmöglich zurück!

Wir prüfen die Verfügbarkeit und melden uns per Mail bei Ihnen.
Der SJR stellt sein Verleih-Angebot seit 2023 nur noch folgenden Gruppen zur Verfügung: – einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (z.B. die Mitgliedsvereine und Verbände in den Stadt- und Kreisjugendringen, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, siehe auch www.blja.bayern.de) – Wenn Verleihgegenstände zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB Vlll genutzt werden (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__11.html) (z.B. Kindergärten, Jugendorganisationen von Vereinen und Verbänden). Für andere Zwecke kann das Material aus steuerlichen Gründen nicht verliehen werden. Durch Auswahl der Checkbox bestätigen Sie das Vorliegen der Voraussetzungen.

Tags:

Comments are closed