Categories:

Camping-Geschirr, XXL-Mensch-Ärgere-dich-nicht, Pocorn-Maschine u.v.m. – Unser Verleih ist vielseitig! Schauen Sie vorbei.

Auch der Verleih des Kleinmaterials findet nur noch an folgende Zielgruppen statt:

  • Mitgliedsverbände des SJR
  • Einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (z.B. Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Verbände der freien Wohlfahrpflege, siehe auch www.blja.bayern.de)
  • Wenn Verleihgegenstände zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit gem. §11 SGB VIII genutzt werden (siehe https://www.gesetze-im-internet-de/sgb_8/_11.html) (z.B. Kindergärten, Jugendorganisationen von Vereinen und Verbänden)

Interesse?

Anfragen bitte telefonisch (09621 / 10 17 20), per Mail (stadtjugendring@amberg.de) oder über das Kontaktformular, wir melden uns dann schnellstmöglich zurück!

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name
Ich benötige:
Wir prüfen die Verfügbarkeit und melden uns per Mail bei Ihnen.
Jugendarbeit?
Der SJR stellt sein Verleih-Angebot seit 2023 nur noch folgenden Gruppen zur Verfügung: – einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (z.B. die Mitgliedsvereine und Verbände in den Stadt- und Kreisjugendringen, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, siehe auch www.blja.bayern.de) – Wenn Verleihgegenstände zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB Vlll genutzt werden (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__11.html) (z.B. Kindergärten, Jugendorganisationen von Vereinen und Verbänden). Für andere Zwecke kann das Material aus steuerlichen Gründen nicht verliehen werden. Durch Auswahl der Checkbox bestätigen Sie das Vorliegen der Voraussetzungen.
Ich habe die Verleihbedigungen gelesen und bin damit einverstanden.

Tags:

Comments are closed